VII-A-08207 Verkehrschaos auf dem Cossi verhindern – keine Motorboote auf dem See!

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Leipzig

  1. unterstützt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Erklärung der Schiffbarkeit auf dem Cospudener See. Die Nutzung des Gewässers soll auf Fahrgastschiffe im Linienverkehr, Sportboote mit nichtfossiler Antriebstechnik und Muskelkraft beschränkt, für fossile Verbrenner der Status quo beibehalten werden. Eine uneingeschränkte Schiffbarkeit und damit die unbegrenzte Zulassung von Motorbooten mit fossiler Antriebstechnik auf dem Gewässer wird abgelehnt.
  2. beauftragt den Oberbürgermeister, im Fall der Erklärung der uneingeschränkten Schiffbarkeit des Cospudener Sees durch den Freistaat Sachsen umgehend die Aufnahme eines Widerspruchsverfahrens und ggf. eine Klage mit dem Ziel der Vertretung und Durchsetzung der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung Leipzig gemäß der Stellungnahme der Stadt sowie unter Berücksichtigung der im Beschlusspunkt 1 genannten Kriterien zu prüfen und in die Wege zu leiten.
  3. beauftragt den Oberbürgermeister, dem Freistaat gegenüber darauf hinzuwirken, die Erklärung der Schiffbarkeit des Cospudener Sees auszusetzen und dass Sächsische Wassergesetz so anzupassen, dass

a) die zulässigen Wasserfahrzeugtypen für den Cospudener See in der Anlage 2 zum Sächsischen Wassergesetz eine Beibehaltung des Status quo ermöglichen

b) Rechtssicherheit bei der Unterscheidung der Schiffbarkeit zwischen fossiler und nichtfossiler Antriebstechnologie gewährleistet werden kann.

 

Begründung:

Der Cossi ist für viele Leipzigerinnen und Leipziger ein Ort der Erholung vom stressigen Alltag. Im Sommer zieht es täglich hunderte Menschen zum Baden, Tauchen, Segeln und Paddeln an den See südlich der Stadt. Die Auslastung des Gewässers ist ohnehin hoch.

Doch nun plant die Landesdirektion „die Fertigstellung für die Nutzung“ festzustellen und somit die Schiffbarkeit auf dem Cospudener See zu erklären. Wenn das passiert, dürfen quasi unbegrenzt Motorboote mit fossiler Antriebstechnik über den See brettern. Zumindest sieht das Sächsische Wassergesetz dies in Anlage 2 für den Cospudener See so vor. Mit Ruhe und Entspannung ist es dann vorbei.

Die Folgen würden nicht nur die Leipzigerinnen und Leipziger, sondern auch die Natur zu spüren bekommen, denn der Cossi liegt mit etwa der Hälfte seiner Fläche im Landschaftsschutzgebiet Auwald. Unserer Ansicht nach muss die wertvolle Landschaft des noch jungen Tagebausees vor den Auswirkungen einer uneingeschränkten Schiffbarkeit geschützt werden.

Konkret fordern wir die Beibehaltung der aktuellen Regelungen: Schiffbarkeit nur für Fahrgastschiffe im Linienverkehr und Sportboote mit nichtfossiler Antriebstechnik und Muskelkraft. Für fossile Verbrenner wollen wir die Beibehaltung des Status quo.

Die Feststellung der Fertigstellung des Cospudener Sees für die Nutzung sollte daher ausgesetzt werden.

Um den Status Quo zu sichern, muss lediglich die Anlage 2. des Sächsischen Wassergesetzes dahingehend geändert werden, dass die Nutzung des Cospudener Sees für nicht-elektromotorbetriebene Sportboote ausgeschlossen wird. Eine Beschränkung der Schiffbarkeit für Bootstypen ist dabei in § 17 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes ausdrücklich erlaubt. Dennoch sollte auch hier nachgebessert und rechtssicher klargestellt werden, dass das Sächsische Wassergesetz auch eine Unterscheidung zwischen fossilen und nichtfossilen Antriebstechnologien erlaubt.

Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir der Stadt Leipzig den Rücken stärken, sie beauftragen in ein Widerspruchsverfahren zu gehen und notfalls gegen die Schiffbarkeitserklärung vor Gericht zu ziehen. Wir stellen uns hinter die Position der Stadt Leipzig und lehnen die uneingeschränkte Nutzung des Sees für fossilgetriebene Motorboote ab. Wir fordern die Staatsregierung auf, die Schiffbarkeit der Cospudener Sees nicht zu erklären und das Sächsische Wassergesetz anzupassen.